Limited löschen lassen

Limited löschen lassen

Englische Limited abmelden und löschen lassen

Löschen Sie Ihre Limited mit unserem Löschungsservice

Sie haben eine Limited oder Limited & Co. KG und wollen Ihre Limited löschen lassen? Damit es zu keinem bösen erwachen kommt, wenn Sie Ihre Limited abmelden, sollten Sie mehrere Punkte beachten.

Grundsätzlich ist für die Limited Löschung der umgekehrte Weg der Gründung zu gehen. Ihre Limited wurde oft von einem Gründungsdienstleister für Sie in England zumeist in London oder Birmingham gegründet. Im Anschluss haben Sie in der Regel die Gründungsunterlagen per E-Mail erhalten, die Gesellschaft hier in Deutschland bei dem Gewerbeamt angemeldet und im Handelsregister eingetragen. Um Ihre Limited liquidieren zu können, muss daher Ihre Limited erst in Deutschland abgemeldet werden, bevor Sie Ihre Limited im Companies House löschen lassen können. Sparen Sie sich den Aufwand und beauftragen Sie unseren Löschungsservice mit 100% Erfolgsgarantie. Damit sind Sie in guten und kompetenten Händen.

Zweigniederlassung der Limited abmelden

Damit die Löschung der Limited hier in Deutschland vorgenommen werden kann, muss zunächst ein Beschluss gefasst werden, der die Aufhebung der Zweigniederlassung beschließt. Im besten Fall wird der Beschluss direkt in Englisch und Deutsch abgefasst. Dafür stellen wir Ihnen ein Muster zur Verfügung und helfen Ihnen gerne bei Abgabe der Erklärung. Über den Steuerberater ist eine Abschlussbilanz zu erstellen, welche gegebenenfalls auch noch beim Bundesanzeiger offengelegt werden muss. Die Gewerbeabmeldung ist durch die Geschäftsführung vorzunehmen und im letzten Schritt über den Notar die Aufhebung der Zweigniederlassung beim Handelsregister anzuzeigen. Damit wird die Zweigniederlassung der Limited aus dem deutschen Handelsregister abgemeldet. Für Deutschland wäre damit die Limited Abmeldung abgeschlossen.

Im Companies House Limited löschen lassen

Für das Companies House sind zwei Schritte wichtig. Erstens, die Einreichung der Gesellschafterbeschlüsse zur Limited Löschung. Zweitens, die Anmeldung der Löschung mit dem Formular DS01, welches durch den Director unterschrieben wird. Unternehmer die noch vor dem BREXIT Ihre Limited löschen lassen möchten, können unseren Löschungsservice nutzen. Senden Sie uns hierzu einfach das Auftragsformular zur Limited Löschung zurück. Selbstverständlich übernehmen wir mit unserem Service die Erstellung und Einreichung der englischen Unterlagen. Unabhängig davon von welchem Anbieter Sie bislang betreut werden. 

Unser Tipp: Sicherheitshalber sollten Sie bei Ihrem Dienstleister Ihren Company Authentifizierungscode mit diesem AuthCode-Formular beantragen. Nicht, dass Ihr Dienstleister auf einmal nicht mehr erreichbar ist und Sie mit leeren Händen dastehen.

Limited Löschungsservice - Sparen Sie mit unserem Komplettpaket

Abmeldung

Deutschland
69 inkl. MwSt
  • Beschlussfassung Aufhebung Zweigniederlassung
  • Gewerbeabmeldung
  • Formularservice Gewerbeamt

Komplettpaket

Löschungsservice
238
199 inkl. MwSt
  • Beschlussfassungen der
    Gesellschafter und Direktoren
  • Gewerbeabmeldung und
    Löschungsformular DS01
  • Formularservice dt. und ausl. Behörden
  • Sparen Sie 15% mit dem Komplettpaket
Beliebt

Löschung

Companies House
169 inkl. MwSt
  • Vorbereitung Löschungsformular DS01
  • Formularservice (dt. / engl.)
    Companies House
  • Einreichung Löschungsformular

Limited Löschung – Schnell und zuverlässig

Bitte beachten Sie, dass der Löschungsprozess ca. 3 – 4 Monate dauert und die englischen Behörden wie das HMRC gegen die geplante Löschung einen Bearbeitungsstop verhängen können. Wir empfehlen daher eine zügige Beantragung, wenn Sie die Gesellschaft löschen lassen wollen. Im englischen Register geht es schneller, wenn Sie die richtigen Schritte vornehmen und die richtigen Unterlagen einreichen. Insbesondere bei „dormant-companies“, d.h. ruhend gestellten Limiteds lohnt sich eine Löschung. Diese dümpeln oft vor sich hin, weil vergessen wurde das Servicepaket zu kündigen und produzieren Kosten für Servicepakete, englische Jahresabschlüsse und Veröffentlichungen im Bundesanzeiger. Das freut in erster Linie den Geldbeutel des Serviceprovider, der natürlich kein Interesse daran hat, diese Limited löschen zu lassen. Daher unterstützen wir Sie sowohl bei der Abmeldung von Limited-Gesellschaften in Deutschland, der Löschung in England und als auch mit einer neuen Unternehmergesellschaft.
Schnell, günstig und ohne weitere Verzögerungen!

Limited Löschung – Jetzt beauftragen

Nutzen Sie unser Löschungsformular und beauftragen Sie uns heute mit Ihrer Gesellschaftslöschung. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 030 555 787 740 oder per E-Mail info@gruenderbaum.de zur Verfügung.

Zögern Sie nicht und löschen Sie heute!

Ihr Simon Fritzsche

Limited-Experte seit 2008

Simon Fritzsche ist Limited-Experte und war lange Jahre bei GO AHEAD als Kundenbetreuer und Teamleiter tätig. Er machte sich 2016 selbstständig. Seitdem hilft und begleitet er Gründer und Unternehmer auf ihrem Weg in der Selbständigkeit.

Limited Löschung - Häufige Fragen

Zwei Dinge: 

1. Uns anrufen. Wir sind auch im Home Office telefonisch erreichbar.

2. Auf Nummer sicher gehen. Beantragen Sie bei Ihrem Dienstleister jetzt Ihren Company AuthCode. Dieser gehört Ihrer Gesellschaft und steht Ihnen zu!

Ihre Zweigniederlassung wird von der englischen Limited abgetrennt und von Amts wegen in ein Einzelunternehmen, eine GbR oder eine OHG als sog. Rest- und Spaltgesellschaft umgewandelt.

Dann stellt sich für Sie die Frage: Brauchen Sie die verbleibende englische Limited noch?

Ja. Sie sind nicht gebunden und können auch andere Anbieter mit der Löschung beauftragen. Und lassen Sie sich nicht von Ihrem Anbieter einschüchtern. Sie können Ihren Dienstleister frei wählen und haben ein Recht darauf bereits bezahlte Services zu nutzen.

Ja, bis zum Abschluss der Löschung.

Die Nutzung eines Registered Offices haben Sie im Rahmen eines Servicepakets (oft im Vorfeld) bezahlt. Solange haben Sie ein Recht dieses Office zu nutzen. Auch wenn Sie über einen anderen Anbieter Ihre Limited löschen lassen.

Bei den meisten Serviceanbietern ja.
Trotz Brexit. Auch wenn Sie die Zweigniederlassung nicht mehr betreiben können. Es sei denn, Sie kündigen und löschen Ihre Limited.

Viele Anbieter berechnen nur noch die zusätzlichen Monate statt eines vollen Jahresbeitrages. Oft vorausgesetzt, dass Sie eine Löschung in England beantragt und damit das Servicepaket fristgerecht gekündigt haben.

Der Authentifizierungscode ist quasi die „elektronische Unterschrift“ des Direktors.

Der Code gehört Ihrer Gesellschaft und steht dem Direktor zu. Ihr Dienstleister ist nur Ihr Sekretär und Verwalter Ihrer Vermögensinteressen!

PS: Ihr Dienstleister kann seinen Service auch dann ausführen, wenn Sie eine Kopie Ihres Codes besitzen.

Nur dann sind Sie 100% Herr Ihrer Firma. Oder möchten Sie das Risiko eingehen, dass Ihre Betreuungsagentur plötzlich nicht mehr erreichbar ist, in die Insolvenz geht oder Ihnen Preise in Rechnung stellt, die Sie für überzogen halten?

Wenn Sie für Services bezahlt haben, sollten Sie auf Vertragserfüllung bestehen. Die Stellung eines Registered Offices / Briefkastens und Pflege „Statutary Books“ kann auch nach Herausgabe Ihres Codes an Sie erfolgen. Durch nicht Herausgabe soll oft eine Abhängigkeit des Kunden geschaffen werden, damit Sie gezwungen sind Dienstleistungen wie z.B. die Abgabe von Meldungen etc. über Jahre zu buchen und unter Umständen teuer zu bezahlen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören

Gründerbaum Kontakt

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