Für die englischen Limited ist die Zeit abgelaufen
Als Gründungsdienstleister unterstützt der Gründerbaum sowohl bei der Abmeldung von Limited-Gesellschaften in Deutschland, der Löschung in England und mit einer neuen Unternehmergesellschaft. Schnell, günstig und ohne weitere Verzögerungen!
Ein No-Deal-Brexit zum 31.12.2020 wird immer wahrscheinlicher. Sowohl die EU, als auch britische Regierung fordern Unternehmer auf sich No-Deal-Brexit vorzubereiten laut übereinstimmenden Meldungen der Tagesschau und weiterer Nachrichtenportale. Für viele deutsche Limited-Unternehmer kann dies den Wegfall des Haftungsschutzes bedeuten. Fällt die Niederlassungsfreiheit, löst sich die versprochene Haftungsbeschränkung sprichwörtlich in Luft auf.
„Und dennoch gibt es noch viele Limited-Unternehmen die weiterhin jährliche Gebühren an Ihren Serviceprovider bezahlen, statt in eine deutsche Rechtsform zu wechseln“ sagt Simon Fritzsche, Geschäftsführer des Gründerbaums und Limited-Experte
Das Limited-Kapitel beenden und Kosten sparen
Der Boom der Limited ist lange vorbei. „Entweder vergessen Kleinunternehmer schlichtweg den Servicevertrag fristgerecht zu kündigen oder sie wissen nicht wie sie die Gesellschaft wieder mit einfachen Mitteln loszuwerden und in eine deutsche Rechtsform wechseln“ so Fritzsche weiter. Bei noch aktiven Limiteds handelt es sich oft um reine Dienstleistungsgesellschaften, die über kein nennenswertes Anlagevermögen verfügen und bei denen lediglich der Haftungsschutz im Vordergrund steht. Für diese Gesellschaften sollte also relativ einfach sein, Ihre Dienstleistung unter neuer Firma fortzuführen. Auf der anderen Seiten sind neben diesen operativ tätigen Gesellschaften viele Limiteds „dormant“, d.h. ruhend gestellt. Sie dümpeln vor sich hin und produzieren Kosten für Servicepakete, englische Jahresabschlüsse und Veröffentlichungen im Bundesanzeiger. Das freut in erster Linie den Geldbeutel des Serviceprovider, der natürlich kein Interesse daran hat diese Limited löschen zu lassen. Was liegt also näher, als das Kapitel „Limited“ noch in diesem Jahr zu beenden und Kosten zu sparen?
Ablauf der Löschung in Deutschland und England
Für die Abmeldung der Limited in Deutschland sind folgende Schritt notwendig:
- Gewerbe abmelden
- Beschluss zur Aufhebung der Zweigniederlassung fassen
- Aufhebung der Zweigniederlassung zum Handelsregister anmelden
Die Löschung der Limited in England wird in einem zweiten Schritt vollzogen:
- Beschluss für die Löschung der Limited in englischer Sprache fassen
- Anmeldung der Löschung der Limited im Companies House einreichen
Limited Löschung einfach beauftragen
Nutzen Sie unser Löschungsformular und beauftragen Sie uns heute mit Ihrer Gesellschaftslöschung. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 030 – 555 787 740 oder per E-Mail info@gruenderbaum.de zur Verfügung.
Zögern Sie nicht und löschen Sie heute!
Ihr Simon Fritzsche

Simon Fritzsche ist Limited-Experte und war lange Jahre bei GO AHEAD als Kundenbetreuer und Teamleiter tätig. Er machte sich 2016 selbstständig. Seitdem hilft und begleitet er Gründer und Unternehmer auf ihrem Weg in der Selbständigkeit.