Jahresabschlüsse beim Bundesanzeiger: Offenlegen oder hinterlegen?

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen zur Einreichung von Jahresabschlüssen. Was passiert, wenn sie dies nicht tun oder versäumen? Hier sind die wichtigsten Fakten zu den Offenlegungspflichten und Sanktionen.

Inhaltsverzeichnis

Es ist eine lästige Aufgabe, die viele Unternehmen nur ungern erledigen: die Einreichung ihrer Jahresabschlüsse zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Es kann kostspielig werden, die Offenlegungspflichten zu ignorieren. Wir haben Ihnen die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Was bedeutet Publizitätspflicht?

Offenlegungspflicht und auch Publizitätspflicht: Unternehmen sind verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse elektronisch im Bundesanzeiger offenzulegen. Dies ist seit dem 1. Januar 2007 der Fall, als das Gesetz über elektronische Handelsregister (Genossenschaftsregister) und Unternehmensregister (EHUG) in Kraft getreten ist. Es werden zwei Arten der Offenlegung unterschieden: Je nachdem, um welche Unternehmensform es sich handelt, können Unternehmen ihre Abschlüsse veröffentlichen oder nur hinterlegen.

Was ist der Unterschied zwischen Hinterlegung und Veröffentlichung?

Kleinstunternehmen müssen ihre Jahresabschlüsse nicht beim Bundesanzeiger hinterlegen. Der Bundesanzeiger veröffentlicht die Jahresabschlüsse nicht. Das bedeutet, dass der Jahresabschluss nicht über die Homepage des Bundesanzeigers für jedermann zugänglich ist.

Warum ist die Offenlegung erforderlich?

Der Jahresabschluss ist eine Art Visitenkarte für ein Unternehmen. Der Jahresabschluss ist eine Art Visitenkarte, die die finanzielle Lage des Unternehmens widerspiegelt. Ist sie stabil oder instabil? Diese Informationen sind nicht nur für das Unternehmen nützlich, sondern für alle, die sie benötigen. Er dient der Information von Gläubigern, Lieferanten, Kunden und Wettbewerbern, Managern und Mitarbeitern, der Finanzverwaltung und der Öffentlichkeit.

Ein Beispiel: Herr und Frau Müller möchten ein Haus bauen und suchen einen Bauträger, der vertrauenswürdig ist. Sie können sich im Bundesanzeiger informieren – wenn der Verlag ihn veröffentlichen muss. Sie können sich informieren, wie es um die Finanzen des Unternehmens bestellt ist und wie es insgesamt um die Finanzlage bestellt ist. Die Bauherren wollen wissen, ob der Bauträger in der Lage ist, ihr Haus fertig zu stellen und die Garantie für die nächsten fünf Jahre zu übernehmen.

Kritiker der Offenlegungspflichten beklagen, dass sie Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten bringen könnten, da sie Kunden und Lieferanten Informationen offenlegen müssten. Diese könnten das Unternehmen meiden, und es geriete noch stärker unter Druck. Andere befürchten den Verlust von Wettbewerbsvorteilen, wenn ihre Lieferanten oder Konkurrenten herausfinden, wie viel sie verdienen.

Müssen alle Unternehmen ihre Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger offenlegen?

Nicht alle Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, müssen ihre Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger offenlegen. Genauer gesagt, hängt die Offenlegungspflicht von der Rechtsform, der Branche und der Größe des Unternehmens ab. Das Publizitätsgesetz (PublG), sowie das Handelsgesetzbuch (HGB) regeln die Einzelheiten.

Die Offenlegungspflicht gilt für die folgenden Unternehmen:

Die Unternehmen sind nach § 325 HGB zur Offenlegung von Informationen verpflichtet. Dazu gehören insbesondere die folgenden Rechtsformen: 

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).
  • Personengesellschaften, bei denen keine natürlichen Personen voll haften, wie die GmbH & Co. KG. Wenn jemand ein Unternehmen persönlich leitet und haftet, ist das Unternehmen von der Offenlegung befreit.
  • Versicherungsgesellschaften, Banken und Pensionsfonds
  • Emittenten von Kapitalanlagen (§ 23, Kapitalanlagegesetzbuch)
  • Kapitalverwaltungsgesellschaften im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB)
  • Versorgungsunternehmen für Energie

Ein Unternehmen, das zwei dieser drei Kriterien in aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren erfüllt hat (§ 1 Publizitätsgesetz): Die Bilanzsumme übersteigt 65 Mio. Euro, die Umsatzerlöse übersteigen 130 Mio. Euro und es beschäftigt mehr als 5.000 Mitarbeiter pro Jahr.

Auch Unternehmen, die nur auf dem Papier bestehen und deren Geschäft noch nicht in betrieben wird, eingestellt wurde oder ruht, müssen einen Jahresabschluss erstellen und diesen veröffentlichen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie zu einem der oben genannten offenlegungspflichtigen Unternehmen gehören. Dies gilt auch für Unternehmen, die sich im Insolvenzverfahren befinden. Die Offenlegungspflicht besteht so lange, bis die Gesellschaft aus dem Handelsregister gelöscht wird.

Wer muss was beim Bundesanzeiger einreichen

Je mehr Informationen ein Unternehmen offenlegen muss, desto umfangreicher ist es. Das HGB hat genaue Schwellenwerte. Der Experte sagt, dass Unternehmen nur dann in die nächste Größengruppe aufsteigen können, wenn sie zwei der folgenden Kriterien überschreiten: Umsatzerlöse, Bilanzsumme und durchschnittliche jährliche Mitarbeiterzahl. Ausnahmen gibt es nur bei Umwandlungen oder Neugründungen.

Kleinstunternehmen

  • Bilanzsumme nicht höher als 350.000 Euro
  • Umsatzerlöse nicht höher als 700.000.
  • Nicht mehr als 10 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt.

Kleinstunternehmen können eine stark verkürzte Bilanz beim Bundesanzeiger einreichen (§ 316-226 HGB). 

Kleine Unternehmen

  • Bilanzsumme nicht höher als 6 Millionen Euro
  • Umsatzerlöse nicht höher als 12.000.000 Euro
  • Im Jahresdurchschnitt werden nicht mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigt


Das sind die Angaben, die kleine Unternehmen beim Bundesanzeiger (§ 3326 HGB) einreichen müssen: ihre Jahresbilanz und den Anhang. Über die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) müssen sie keine Angaben machen.

Mittelgroße Unternehmen

  • Bilanzsumme nicht höher als 20 Millionen Euro
  • Umsatzerlöse nicht höher als 40 Mio. Euro
  • Im Jahresdurchschnitt sind nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigt.


Das müssen mittelgroße Unternehmen für den Bundesanzeiger vorlegen.

  • Bilanz (Einzelheiten sind in SS 327 HGB geregelt).
  • Gewinn- und Verlustrechnung, (GuV).
  • Anlage
  • Lagebericht
  • Rechtsformspezifische Unterlagen. Die genauen Unterlagen hängen von der Rechtsform Ihres Unternehmens ab. Sie können den Bericht eines Aufsichtsrates oder den Bestätigungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers enthalten.


Große Unternehmen

  • Bilanzsumme: mehr als 20 Millionen Euro
  • Umsatzerlöse: über 40 Millionen Euro
  • Mehr als 250 Beschäftigte sind der Jahresdurchschnitt.


Dies sind die Informationen, die große Unternehmen zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger einreichen müssen

  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).
  • Anhang
  • Lagebericht
  • Informationen, die sich aus der rechtlichen Struktur des Unternehmens ergeben

 Jahresabschlüsse beim Bundesanzeiger Offenlegen oder hinterlegen

Welche Fristen gibt es für die Offenlegung?

Innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag muss der Jahresabschluss beim Bundesanzeiger eingereicht werden. Es muss nicht der 31. Dezember sein. Die Basis ist das Geschäftsjahr, nicht der Kalender. Entspricht das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr, dann muss der Jahresabschluss 2018 spätestens am 31. Dezember 2019 eingereicht werden.

Es gibt Ausnahmen von dieser Frist. Wenn Sie zum Beispiel eine kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft sind, gilt eine kürzere Einreichungsfrist von 4 Monaten. Dies gilt sowohl für börsennotierte Unternehmen als auch für Unternehmen, die Wertpapiere (z. B. Anleihen) an einem organisierten Markt ausgegeben haben.

Ist eine Verlängerung der Frist möglich?

Die Frist wird im Gegensatz zur Umsatzsteuervoranmeldung nicht verlängert.

Wie viel kostet die Offenlegung des Bundesanzeiger-Geschäftsberichts?

Der Bundesanzeiger erhebt eine Veröffentlichungsgebühr. Sie richtet sich nach dem Umfang und dem Format der Dokumente. Es gibt eine Mindestgebühr von 25 Euro. Bei XML-Formaten berechnet der Bundesanzeiger Verlag eine Gebühr je nach Umfang und Zeichen. Hier ist die Preisliste des Bundesanzeigers.

Kann die Offenlegungspflicht umgangen werden?

Nein, denn Sie sind gesetzlich verpflichtet, anzugeben, ob Ihr Unternehmen einer bestimmten Kategorie, Rechtsform oder Branchenzugehörigkeit angehört. Sie haben jedoch einen gewissen Spielraum, da Sie die Größenkriterien ändern können. Oft geht es nur darum, wie viel Sie offenlegen, und nicht darum, ob Sie offenlegen müssen.

Die Kriterien für die Größe sind die Gesamtbilanz, die Umsatzerlöse und die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter pro Jahr. Wenn Sie weniger als zwei dieser Kriterien erfüllen, müssen Sie auch weniger offenlegen.

Viele Partnerschaften sind auf das „Opa-Modell“ angewiesen. Sie nehmen ein Familienmitglied als voll haftende Person in das Unternehmen auf. Durch die Eintragung eines voll haftenden Gesellschafters entfällt die Offenlegungspflicht. All das ist mit Risiken verbunden. Das zeigt der Fall Schlecker. Anton Schlecker, der Gründer der insolventen Drogeriemarktkette Schlecker, haftete u. a. als eingetragener Kaufmann (e. K.) mit seinem gesamten Vermögen.

Welche Strafen drohen, wenn die Jahresabschlüsse nicht rechtzeitig oder gar nicht eingereicht werden?

Der Bundesanzeiger Verlag prüft zunächst, ob ein Unternehmen alle Unterlagen fristgerecht eingereicht hat. Er prüft nicht auf inhaltliche Fehler (z.B. Bilanz oder Anhang). Der Bundesanzeiger benachrichtigt das Bundesamt für Justiz (BfJ), wenn ein Unternehmen die Frist versäumt hat. Der Bundesanzeiger informiert das Bundesamt für Justiz (BfJ), wenn ein Unternehmen die Frist versäumt. Dieses leitet ein Bußgeldverfahren ein.

Das Bundesamt für Justiz erlässt einen Drohbescheid, in dem es das Unternehmen auffordert, sich innerhalb von sechs Wochen zu melden. Außerdem droht es ein Bußgeld von mindestens 2500 Euro an. Das Bußgeld wird 103,50 Euro betragen. Das Unternehmen muss das Bußgeld zahlen, wenn es nicht reagiert. Die Behörde droht dem Unternehmen mit einem Bußgeld, wenn es nicht reagiert. Dies gilt so lange, bis das Unternehmen seinen Jahresabschluss vorlegt.

Was sollte ein Steuerberater empfehlen?

Im Prinzip kann jeder den Jahresabschluss selbst auf publikations-plattform.de einreichen. Wenn Sie kein Fachmann sind, sollten Sie Ihren Jahresabschluss nicht einreichen. Kleineren Handwerksbetrieben fehlt oft das nötige Fachwissen. Bei der Vielzahl der gesetzlichen Vorgaben kann man leicht etwas vergessen. Ein Steuerberater ist für mich unverzichtbar.

Was sind die häufigsten Fehler, die bei der Einreichung von Jahresabschlüssen gemacht werden?

Die Offenlegung kann zu einigen Problemen führen. Es kann vorkommen, dass man die Größe seines Unternehmens falsch einschätzt. Auch wenn Sie glauben, ein Kleinstunternehmen zu sein, haben Sie in Wirklichkeit ein kleines Unternehmen. Sie legen Ihre Unterlagen ab, anstatt sie offenzulegen. Sie vergessen vielleicht einen Bestandteil Ihrer Meldung, z. B. den Anhang.

Der Bundesanzeiger prüft sorgfältig, ob alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden. Er prüft nicht den Inhalt. Der Bundesanzeiger weist Sie nicht auf Berechnungsfehler hin, wenn Sie Ihre Gewinn- und Verlustrechnung mit Excel erstellen. Der Fehler wird im Internet bekannt gemacht. Bei Steuerberatern, die spezielle Software verwenden, sind solche Fehler nicht üblich.

Sind nachträgliche Korrekturen von Fehlern in Jahresabschlüssen möglich?

Ein Unternehmen stellt fest, dass der Bundesanzeiger seinen Gewinn falsch ausgewiesen hat, nachdem es seine Jahresabschlüsse eingereicht hat. Wie geht es weiter? Es ist wichtig, den Fehler so schnell wie möglich nach seiner Entdeckung zu korrigieren. Der korrigierte Geschäftsbericht kann eingereicht werden. Dieser ersetzt nicht den vorherigen. Im Bundesanzeiger können sowohl der richtige als auch der falsche Jahresabschluss eingesehen werden. Er ist endgültig, sobald er genehmigt wurde. Wir sind Ihnen gerne bei der Einreichung und Hinterlegung behilflich. Kontaktieren Sie uns.

Simon Fritzsche hilft Ihnen gerne weiter

Über den Autor

Simon Fritzsche hilft Gründern und Unternehmer seit 2008 auf ihrem Weg in der Selbstständigkeit. Er kennt fast alle Fallstricke und Herausforderungen, die Unternehmensgründungen mit sich bringen und hilft diese zu umschiffen.

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