Holding gründen: Vorteile, Nachteile und Insider-Tipps

Am meisten Steuern können Sie sparen, wenn Sie eine Holding gründen. Ist das ein Trend oder ein sinnvoller Ansatz?

Inhaltsverzeichnis

Viele der erfolgreichsten Strukturen in Deutschland werden schon seit Jahrzehnten von großen Unternehmen genutzt. Inzwischen nutzen aber auch viele kleine und mittelständische Unternehmen sie. Neben der attraktiven Regel, 95 Prozent des Gewinns steuerfrei an die Muttergesellschaft abzuführen, gibt es weitere Vorteile, die man beachten sollte.

Gründerbaum verrät, worauf es bei der Gründung einer Holdinggesellschaft ankommt und teilt sein Wissen aus erster Hand.


Was ist eine Holdinggesellschaft?

Ursprünglich kommt der Begriff „Holding“ aus dem Englischen und bedeutet „halten“. Dieser Begriff verweist auch auf den Zweck dieser Unternehmensstruktur. Die Holding-Muttergesellschaft „hält“ untergeordnete Tochtergesellschaften. Wichtig: Eine Kapitalgesellschaft wird benötigt, um eine Holdingstruktur (GmbH, UG, Limited) zu schaffen.

Es gibt viele Arten von Holdinggesellschaften:

Operationale Holding

Die Muttergesellschaft übernimmt das operative Geschäft, während die Tochtergesellschaften zu Niederlassungen oder Betriebsstätten werden.

Finanzholding

Diese Holdingstruktur dient der Vermögensverwaltung und als „interne Bank“, aber die Muttergesellschaft übernimmt keine operativen Aufgaben. Dies ist eine gute Option für Start-ups, die mehrere Unternehmen gründen und sich dann auf den Exit vorbereiten wollen. Die Holding ist Gesellschafter, während die Tochtergesellschaft das operative Geschäft führt

Management-Holding

Die Holding ist für alle Verwaltungs- und Controllingaufgaben zuständig.


Die Vorteile einer Holdinggesellschaft

  1. Es werden keine Steuern fällig: Gewinne von der Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft sind zu 95 % steuerbefreit. Der Erlös aus dem Verkauf oder Kauf von Anteilen an der Gesellschaft ist steuerbefreit. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Besteuerung von Erträgen aus Beteiligungen“.
  1. Schutz im Falle einer Haftung: Die Muttergesellschaft (Beteiligungsgesellschaft) haftet nicht für Tochtergesellschaften. Dies gilt für Gewinne, die an die Muttergesellschaft abgeführt werden. Das Vermögen kann im Falle einer Insolvenz nicht angetastet werden.
  1. Eine systematischer Aufbau Vermögenswerten: Dies kann durch die Auschüttungen von Gewinnen unter Befreiung von hohen Steuern erreicht werden. Ihr geschütztes Vermögen können Sie dann für Investitionen oder den Kauf von Immobilien nutzen.


Nachteile der Holdinggesellschaft

  1. Mehrere Buchhalungen: Wenn Sie eine Holdinggesellschaft gründen, entsteht eine steuerliche Gruppe. Die Buchhaltung wird komplizierter und erfordert mehr Aufwand. Damit steigt aber auch die Komplexität der Buchhaltung und der Aufwand für den Steuerberater. Es ist wichtig, die Gründung einer Holding-Gesellschaft sorgfältig zu prüfen.
  1. Hohe Gründungskosten: Mehrere Gesellschaften können zu hohen Gründungskosten führen. Sie müssen mindestens einen fünfstelligen Betrag investieren, wenn Sie eine Holdinggesellschaft mit zwei GmbHs gründen wollen.
  1. Liquiditätsverzug: Bereiten Sie eine schriftliche Erklärung an das Finanzamt vor, in der Sie den Zweck und die Organisation der Steuergruppe erläutern. Dies beschleunigt den Prozess und ermöglicht es Ihnen, schnell Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu erhalten, so dass Sie mit der Geschäftstätigkeit beginnen können. Durch langwierige Anmeldungen müssen Sie mit Liquiditätsverzögerungen von bis zu mehreren Monaten rechnen.
  1. Liquidationskosten: Es ist nicht immer sicher, dass ein Unternehmen erfolgreich sein wird, insbesondere bei Neugründungen. Im Falle eines Misserfolgs wird es notwendig sein, mehrere Unternehmen zu liquidieren. Bevor Sie ein Unternehmen gründen, sollten Sie dies in Betracht ziehen.



Die Besteuerung von Beteiligungserträgen in einer Holdinggesellschaft

  1. Die Holdinggesellschaft berücksichtigt die von ihr erzielten Beteiligungserträge aus dem Verkauf oder Kauf einer Tochtergesellschaft nicht bei der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.
  1. Die Beteiligungserträge können für Körperschaftsteuerzwecke vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen werden. In der Bilanz müssen jedoch noch 5 % hinzugerechnet werden.
  1. Nur 5% des Gewinns können für steuerliche Zwecke dem Gewerbeertrag zugerechnet werden. Für gewerbesteuerliche Zwecke bleiben 95% unberücksichtigt.
  1. Die Holdinggesellschaft muss mindestens 15% (bis 2008: 10%) halten. Bei einem Anteil von weniger als 15% ist die Gewerbesteuer in voller Höhe fällig. Für körperschaftsteuerliche Zwecke werden jedoch 95% steuerfrei gestellt.


Wie wird eine Holdinggesellschaft gegründet?

Eine Holdinggesellschaft besteht aus mindestens zwei Kapitalgesellschaften: einer Muttergesellschaft und einer Tochtergesellschaft.

Schritt 1:

Sie sollten zunächst einen Steuerberater und einen Notar konsultieren, die sich mit Holdingstrukturen beschäftigt haben. Dies ist entscheidend für Ihren zukünftigen Erfolg und um eventuelle Fragen der Behörden zu vermeiden.

Schritt 2:

Nachdem Sie sich umfassend beraten haben, gründen Sie mit Ihrem Notar die Tochtergesellschaft. Die Tochtergesellschaft ist nun wirtschaftlich aktiv. Um zu vermeiden, dass Sie zum Zeitpunkt der Einbringung Steuern zahlen müssen, sollten Sie die Muttergesellschaft so schnell wie möglich gründen.

Schritt 3:

Legen Sie die Muttergesellschaft an, die nicht wirtschaftlich aktiv ist. Die zuvor gegründete Tochtergesellschaft kann im Rahmen einer Kapitalerhöhung (Kapitalerhöhungsverfahren) in die Holdinggesellschaft eingebracht werden. Wichtig: Die Holdinggesellschaft muss nun mindestens 15 % der Anteile der Tochtergesellschaft besitzen.

Schritt 4:

Ihre Holdinggesellschaft kann nun selbst Anteile erwerben oder Unternehmen gründen.


Wir helfen Ihnen alles richtig zu machen – von Anfang an

Bei der Gründung werden zwei Unternehmen in eine Muttergesellschaft und mindestens eine Tochtergesellschaft aufgeteilt. Dabei handelt es sich nicht um eine eigenständige juristische Person, sondern um eine Organisationsform.

Eine Holdinggesellschaft kann eine großartige Möglichkeit sein, administrative und steuerliche Vorteile zu erzielen, wenn Sie Gesellschaften mit beschränkter Haftung haben. Es ist entscheidend, dass Sie als Eigentümer keine schwerwiegenden Fehler machen.

Bevor Sie eine Holdinggesellschaft gründen, empfehle ich Ihnen, die Vor- und Nachteile abzuwägen. Sofern Sie eine Kaskadengründung (Staffettengründung) wünschen sprechen Sie uns.

Sollten Sie noch weitere Fragen zur Holding und deren Vor- und Nachteilen haben, helfen wir Ihnen gerne telefonisch (+49 30 555 787 740), per E-Mail (info@gruenderbaum.de) oder  über unseren Chat. Wir helfen Ihnen gerne.

Unsere Holdingmodelle – in 3 Varianten verfügbar

UG-UG-Holding

6.000
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ab 31.500
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  • Als UG-GmbH oder GmbH-UG Struktur
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GmbH-GmbH-Holding

ab 57.000
  • mit Orderscheck
  • übernahmefähiges Bankkonto gg. Aufpreis möglich
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Simon Fritzsche hilft Ihnen gerne weiter

Über den Autor

Simon Fritzsche hilft Gründern und Unternehmer seit 2008 auf ihrem Weg in der Selbstständigkeit. Er kennt fast alle Fallstricke und Herausforderungen, die Unternehmensgründungen mit sich bringen und hilft diese zu umschiffen.

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